Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, sehr geehrtes Praxisteam,
ab 01.10.2025 führen wir die molekulargenetische Bestimmung des fetalen Rhesus-Faktors aus mütterlichem Blut in unserem Laborverbund durch. Vorteile für Sie sind das Wegfallen des längeren Transportweges in ein externes Labor sowie die zeitnahe Befundübermittlung.
Das Testverfahren erfüllt die IQWIQ-Standards (1), falsch negative Ergebnisse treten sehr selten mit einer Häufigkeit von < 0,05 % auf. Eine Analyse ist bereits ab der 11+0 SSW technisch möglich. Jedoch ist eine ausreichende Menge an fetaler zellfreier DNA eine Voraussetzung für eine zuverlässige Analyse des fetalen RhD. Diese fetale DNA nimmt im mütterlichen Blut im Verlauf der Schwangerschaft kontinuierlich zu.
Wir empfehlen daher die Bestimmung des fetalen RhD-Merkmals erst ab der 20. SSW, um die Wahrscheinlichkeit eines falsch negativen Ergebnisses weiter zu reduzieren.
Für spezielle Indikationen der Bestimmung des fetalen RhD-Faktors vor der 20.SSW (frühestens ab 11+0 SSW) besteht weiterhin die Möglichkeit der Materialeinsendung.
Unmittelbar nach der Geburt soll gemäß Mutterschaftsrichtlinie bei jeder RhD-negativen Mutter der kindliche Rhesusfaktor aus Nabelvenenblut kontrolliert werden, um bei einem seltenen falsch negativen Testergebnis eine Anti-D-Prophylaxe nach der Geburt sicherzustellen (1).
Material: EDTA-Monovette 7,5 ml oder EDTA-Vacutainer 10 ml (separates Röhrchen beschriftet mit Namen, Vorname, Geburtsdatum, Barcode alleine nicht ausreichend!) vollständig befüllt.
Für die fetale RhD-Bestimmung gelten die Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Eine Aufklärung und schriftliche Einwilligung der Schwangeren zur Durchführung der Untersuchung
ist erforderlich.
Angabe der Schwangerschaftswoche sowie Anzahl der Föten erforderlich (Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Einlingsschwangerschaft der RhD-neg. Schwangeren)
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Ihre Medizinisches Labor Ostsachsen und Medizinisches Labor Westsachsen
(1) Abschlussbericht IQWiG Nr. 607, Auftrag: D16-01, Version: 1.0, 20.03.2018