Neue Richtlinie zur Corona-Testung für Lehrkräfte

|   Infektionsdiagnostik und Mikrobiologie

Seit Juni 2020 bestand für Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, sich bis zu einmal wöchentlich auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR testen zu lassen.

Dieses Testangebot wird auch 2021 fortgeführt. Jedoch gibt es, wie wir kurzfristig in Erfahrung bringen konnten, wichtige Änderungen. Die Änderungen gelten ab sofort bzw. bereits ab Jahresbeginn für den Wirkbereich der KV Sachsen bzw. KV Thüringen.

  • Die Testung erfolgt nicht mehr mittels PCR, sondern mittels eines SARS-CoV-2-Schnelltests in der Einrichtung bzw. in Ihrer Praxis. Eine Veranlassung von PCR-Tests ist nicht mehr zulässig!
  • Der im Falle eines positiven POC-Tests durchzuführende PCR-Test ist als kurative Leistung nach EBM zu Lasten des jeweiligen GKV-Kostenträgers abzurechnen (extrabudgetär unter Angabe der Pandemieziffer) bzw. bei PKV-Versicherten privat zu liquidieren.

Bitte senden Sie im Rahmen Lehrertestung ab sofort nur noch Proben für Bestätigungsfälle positiver Schnelltests ins Labor.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der KV Sachsen sowie in der Übersicht Testkonstellationen Thüringen.

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