Molekularbiologische Nachweise Hepatitis A/E ab Juli Kassenleistung

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Im Rahmen von Hepatitis-Serologie-Anforderungen (Hepatitis B / C) gehört es seit Jahren zum Standard, bei seropositiven Proben für Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) nachfolgend einen molekularbiologischen Erregerdirektnachweis mittels NAT (Nukleinsäure- Amplifikationstechnik, z.B. PCR) zur weiteren Beurteilung der Infektiosität durchzuführen.

Seit 07/2022 besteht diese diagnostische Möglichkeit auch für HAV und HEV.

  • Hepatitis A
    Ein Nachweis von HAV-RNA im Serum oder Stuhl beweist spezifisch und sehr sensitiv eine frische HAV-Infektion.
  • Hepatitis E
    Bei entsprechender klinischer Symptomatik und Erhöhung der Transaminasen ist der Anti-HEV- IgM-Nachweis im Serum i. d. R. beweisend für eine frische HEV-Infektion. Diese AK sind beim immunkompetenten Patienten bereits bei Auftreten der ersten Symptome nachweisbar. Unspezifische IgM-Reaktionen kommen jedoch gelegentlich vor. Positive IgM-Befunde sollten daher durch einen sensitiven und spezifischen Erregerdirektnachweis mittels NAT im Blut oder im Stuhl verifiziert werden. Bei Patienten unter Immunsuppression ist die HEV-Serologie generell unzuverlässig, weshalb eine gezielte HEV-NAT-Untersuchung anzuraten ist.
  • Durchführung
    Daher werden wir ab sofort bei serologischem Infektionsverdacht zur weiteren Abklärung aus der gleichen (Serum)-Probe eine HAV- bzw. HEV-NAT anschließen. Für Folge- und Kontrolluntersuchungen oder bei gezielten Anforderungen (u. a. bei immunsupprimierten Patienten) ist unabhängig davon auch ein primärer NAT-Virusnachweis in Serum oder Stuhl möglich.
  • Budgetbefreiende Ausnahmekennziffer 32006
    Da es sich bei Hepatitis A und Hepatitis E um meldepflichtige Erkrankungen handelt, können Sie diese Anforderungen mit der Ausnahmekennziffer 32006 versehen. Die Analytik belastet damit nicht Ihr Laborbudget.